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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mediengestaltungsdienstleistungen

Stand: 01.05.2024

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen [JEMBAU – Jörg Erkelenz Medien bauen / Inhaber Jörg Erkelenz] (im Folgenden “Auftragnehmer”) und seinen Kunden (im Folgenden “Auftraggeber”).

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden selbst bei deren Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung schriftlich und ausdrücklich zu.

  3. Mündliche Absprachen und Ergänzungen sind unwirksam. Änderungen und Anpassungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

Leistungsumfang

  1. Der Auftragnehmer erbringt Mediengestaltungsdienstleistungen, Layout und Gestaltung, Print- und Onlinemedien, Werbung im üblichen Sinne, Grafikleistungen, Marketing, Webdesign und die Erstellung von Drucksachen, nach den individuellen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber. Der genaue Leistungsumfang wird in einem gesonderten Angebot oder Vertrag festgehalten.

  2. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Diese besteht neben der schriftlichen Mitteilung des Auftraggebers auch aus der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

  3. Die durch den Auftragnehmer erstellten Skizzen, Vorlagen, Layouts und Gestaltungen unterliegen dem Urheberrecht, verbleiben im Besitz des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung nicht weiterverwendet werden. Dies gilt auch für unverbindliche und kostenfreie Entwürfe jeglicher Art.

Pflichten des Auftraggebers

  1. Eine Prüfung des Urheberrechts über die vom Auftraggeber gestellten Texte, Bilder, Grafiken etc. findet seitens des Auftragnehmers nicht statt. Sollten Ansprüche Dritter geltend gemacht werden, haftet der Auftraggeber.

  2. Die Endkontrolle gelieferter Daten obliegt dem Auftraggeber. Fehler, die der Auftraggeber übersieht, nachträgliche Änderungen, Anpassungen oder der erneute Druck, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Vergütung / Abnahme

  1. Die Vergütung für die Mediengestaltungsdienstleistungen richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

  2. Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten werden in einem gesonderten Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einem Vertrag festgelegt.

  3. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

  4. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Mediengestalter hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene, vorher vereinbarte, Abschlagszahlungen zu leisten.

  5. Bei Zahlungsverzug kann der Mediengestalter Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

  6. Hat der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung erbracht und dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt, hat dieser unverzüglich die Abnahme, auch in Teilen zu erklären. Etwaige Mängel sind innerhalb von sieben Werktagen schriftlich anzumelden. Sollte dies nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, so gilt die Leistung als abgenommen. Etwaige Mängel sind durch den Auftragnehmer unverzüglich zu korrigieren und dem Auftraggeber erneute zur Abnahme vorzulegen.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Die erstellten Mediengestaltungen (wie z.B. Grafiken, Designs, Texte, etc.) unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde.

  2. Der Auftraggeber erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erstellten Mediengestaltungen für die vereinbarte Verwendungszwecke. Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.

  2. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

  4. Die Dauer der Haftung beträgt 3 Jahre nach Rechnungsstellung.

Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

  2. Personenbezogene Daten (z.B. Adresse, Bankdaten etc.) werden nicht an Dritte weitergegeben und vertraulich behandelt.

  3. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus.

  4. Sämtliche Daten werden cloudbasiert gesichert. Es gilt die Datenschutzrichtlinie der Firma Strato AG.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware und Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Termine

  1. Liefertermine sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich vereinbart worden sind.

  2. Sollte der Auftraggeber festgesetzte Termine für die Bereitstellung von Inhalten versäumen, ist der zugesagte Liefertermin hinfällig.

  3. Werden vom Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

Kündigung

  1. Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Leistungen kann der Auftraggeber frühestens 3 Monate nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen. Domainverträge und Leistungen in Verbindung mit eRecht24 können frühestens 12 Monate nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende ordentlich gekündigt werden.

  2. Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug geraten, so hat der Auftragnehmer das Recht, die fristlose Kündigung auszusprechen.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bergisch Gladbach.